Wichtigstes Tätigkeitsfeld ist hierbei das Angreifen einer Kündigung durch den Arbeitgeber durch Erhebung einer so genannten Kündigungsschutzklage.
Je eher Sie uns in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten aufsuchen, um so besser, denn die Klagefrist beträgt nur drei Wochen seit Zustellung bzw. Übergabe der Kündigung.
Wir helfen Ihnen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer arbeitsrechtlichen Interessen bei:
- Lohnansprüche
- Zeugnisfragen
- Insolvenz Ihres Arbeitgebers
- Betriebsbedingte Kündigung
- Kündigungsschutzklage
- Aushandeln und Beurteilung von Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag
- Urlaub und Urlaubsabgeltung
- Sperrzeit (Auseinandersetzung mit der Bundesagentur)
- Abmahnung
- Änderungskündigung
- Befristung (befristeter Arbeitsvertrag)
- Arbeitsvertrag - Vorstandsvertrag, Geschäftsführervertrag
- Verhandlungen bei Abfindung
- personelle Umstrukturierung
- Betriebsvereinbarungen
- Konfliktmanagement
- Berechnung Ihrer Kündigungsfrist
- Mobbing
- Krankheit
- Betriebsänderung (Betriebsübergang)
- Interessenausgleich, Sozialplan
- Arbeitnehmerhaftung
- Beamtenrecht und Öffentliches Dienstrecht
- Wettbewerbsverbot
- Geschäftsführerhaftung
Gerne sind wir für Sie vor Ort tätig. Besprechungen bei Ihnen entlasten Sie und können uns eine effektivere Arbeit ermöglichen.