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dot lightgrey Verkehrsrecht

Unsere Tätigkeit umfasst das Verkehrszivilrecht, also die Durchsetzung Ihrer Ansprüche aufgrund von Verkehrsunfällen, das Straßenverkehrsstrafrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht.

Ein guter Rat: Nach einem Unfall sofort zum Anwalt!

Erfreulicherweise wird man in seinem Leben nicht allzu oft in einen Verkehrsunfall verwickelt. Die Polizei- und Ordnungsbehörden, die Staatsanwaltschaften und nicht zuletzt die Versicherungen, die sich mit der rechtlichen Aufarbeitung eines Unfalles oder Verkehrsverstoßes befassen, sind jedoch mit "Profis" besetzt, die sich tagtäglich hiermit befassen.

Zur Herstellung der "Waffengleichheit" mit den dort professionell agierenden Akteuren können wir Ihnen nur raten: Schalten Sie uns ein!

Droht ein Bußgeld- oder Strafverfahren, sollten wir so früh wie möglich eingeschaltet werden. Geben Sie keine Erklärungen ohne vorherige Rücksprache ab, auch wenn Sie meinen, die Sache alleine regeln zu können.

Sind Sie am Unfall "unschuldig", brauchen Sie uns zur effektiven Durchsetzung aller Ihrer Ansprüche. Ihren Sachschaden bezahlt Ihnen die Versicherung meist freiwillig. Sonst aber auch nichts. Haben Sie schon einmal etwas vom „Haushaltsführungsschaden“ gehört? Dieser steht Ihnen möglicherweise zu, ohne dass Sie den Begriff jemals gehört haben. Diese und andere Schadenspositionen werden in der Regel nur dann erstattet, wenn man sie auch geltend machen. Es gibt mannigfaltige Ansprüche dieser Art.

Wir holen mehr für Sie heraus.

Der Geschädigte kennt erfahrungsgemäß meist seine Rechte nach einem Unfall nicht. Das sog. Schadensmanagement der Versicherungen geht daher oft zu seinen Lasten. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung auf. Diese muss Ihre Schäden erstatten und hat demnach kein Interesse daran, dass Sie zu uns kommen.

Ist Ihre Mithaftung zweifelhaft, sorgen wir dafür, dass Ihnen die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht eine zu hohe Haftungsquote zuweist.

In Unfallsachen übernimmt übrigens regelmäßig die gegnerische Haftpflichtversicherung unser Anwaltshonorar. Wir übernehmen sämtlichen Schriftverkehr. Sie zahlen keinen Cent, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben.

Vorsicht "Schadensmanagement"!

Auf dem deutschen Versicherungsmarkt herrscht seit einiger Zeit ein harter Wettbewerb. Die Haftpflichtversicherer betreiben deshalb zur Kostensenkung neuerdings ein "aktives Schadensmanagement". Sie rufen oder schreiben die Geschädigten direkt nach dem Unfall an und versprechen eine angeblich schnelle und unbürokratische Schadensregulierung. Von der Hinzuziehung eines Gutachters und eines Anwalts durch das Unfallopfer wird abgeraten. Dies sei doch nicht nötig.

Der Geschädigte kennt jedoch in der Regel seine Rechte nach einem Unfall nicht. Darf er insoweit eine objektive Beratung gerade durch den erwarten, der für die Unfallfolgen finanziell aufzukommen hat?

Sie haben weit mehr Rechte als sie denken. In den letzten Jahren ist darüber hinaus eine enorme Ausweitung des Schmerzensgeldes festzustellen. Wer klärt Sie hierüber auf?

Oft geht daher die "aktive" Schadensregulierung zu Lasten des Geschädigten. Es wird nur der unproblematische Teil reguliert und selbst dieser Teil nicht immer vollständig. Sucht das Unfallopfer dann den Rechtsanwalt auf, ist ein zeitaufwändiges Gerichtsverfahren oft schon deshalb unvermeidlich, weil sich der Schadenssachbearbeiter der Versicherung im Vorfeld festgelegt hat und von seinem Standpunkt dann nicht mehr abrücken will.

In jedem Fall besteht die Gefahr, dass der Geschädigte, der sich auf das "aktive" Schadensmanagement einlässt, Zeit oder Geld oder beides verliert.

Die Haftpflichtversicherer betreiben diese Form des Schadensmanagements schließlich nicht aus reiner Menschenfreundlichkeit.

Reden wir darüber: Bevor es zu spät ist!

 
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