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dot lightgrey Strafrecht & Ordnungswidrigkeiten

Das Strafrecht ist wie kein anderes Recht in der Lage, tief in das Leben des einzelnen Bürgers einzugreifen. Im schlimmsten Fall kann der Bürger lebenslang aus der menschlichen Gemeinschaft ausgeschlossen werden. Wir wissen, dass die Ungewissheit über den Ausgang eines Straf- oder Ermittlungsverfahrens starke Ängste bei dem Beschuldigten auslösen kann.

Sie erhalten von uns realistische Informationen über die Möglichkeiten effektiver Verteidigung im Verfahren und das zu erwartende Ergebnis.

Oberstes Ziel ist es, das Ermittlungsverfahren ohne Gerichtsverhandlung zu beenden. Wenn eine Gerichtsverhandlung nicht zu verhindern ist, sollten Sie sich unbedingt beraten lassen, denn ein Strafverfahren bedeutet für die Betroffenen, egal ob auf Täter oder Opferseite eine absolute Ausnahmesituation.

Wir stehen Ihnen in jeder Verfahrenslage zur Seite:

  • Bei einer Strafanzeige
  • Sie haben einen Anhörungsbogen/ Vorladung erhalten
  • Bei Durchsuchung Ihrer Wohnung
  • Sie haben einen Strafbefehl erhalten
  • Bei Festnahme oder Verhaftung
  • Sie haben eine Anklageschrift erhalten
  • Wenn Sie gegen ein Urteil in Berufung oder Revision gehen möchten
  • Bei Fragen zur Strafvollstreckung
  • Haftbeschwerde, Haftprüfung
  • Bei allen Fragen rund um einen Bußgeldbescheid

EIN GUTER RAT: “OHNE MEINEN ANWALT SAGE ICH NICHTS”

Machen Sie unter keinen Umständen ohne anwaltliche Beratung Angaben gegenüber der Polizei. Als Beschuldigter haben Sie ein Schweigerecht und von diesem Recht sollten Sie IMMER Gebrauch machen. Über die zu erwartende Strafe kann nur der für Ihr Verfahren zuständige Richter entscheiden. Geben Sie den Ermittlungsbehörden daher keine Ansatzpunkte für widersprüchliche Aussagen. Bringen Sie freundlich aber bestimmt zum Ausdruck, dass Sie keine Angaben machen werden. Dies ist die beste Entscheidung, die Sie treffen können. Bereits durch Ihre erste Vernehmung können Sie
alles verspielen.

Widersprechen Sie ausdrücklich allen polizeilichen Maßnahmen
Viele Bürger denken, dass Sie sich verdächtig machen, wenn sie einer Ermittlungsmaßnahme nicht zustimmen. Äußerungen wie: “Wenn Sie nichts zu verbergen haben, dann können Sie doch zustimmen” oder “Wenn Sie nicht kooperieren, macht das beim Richter einen ganz schlechten Eindruck” usw. können Sie beruhigt ignorieren.

Stimmen Sie keiner Maßnahme zu, die nicht richterlich angeordnet ist.
Rufen Sie uns an und nutzen das Anbahnungsgespräch, um Ihre Angelegenheit zu schildern, um dann in aller Ruhe zu entscheiden, ob Sie uns mit Ihrer Verteidigung beauftragen möchten.

Dies gilt auch für den Fall, dass Sie einen Anwalt als Vertreter der Nebenklage oder als Zeugenbeistand an Ihrer Seite haben möchten.

Bitte beachten Sie:
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, man könne als Angeklagter in der Hauptverhandlung noch seine Unschuld beweisen. Tatsächlich enden weniger als 5% aller Hauptverhandlungen mit einem Freispruch! Hingegen ist statistisch belegt, dass die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers nicht nur die Dauer von Zwangsmaßnahmen wie Untersuchungshaft oder Beschlagnahmen deutlich verkürzt, sondern sich auch im Strafmaß positiv für den Beschuldigten niederschlägt.

Übrigens:
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und es gelingt uns, dass das Verfahren eingestellt wird, zahlen Sie in aller Regel nichts.

Ebenso beraten wir Sie gerne im Ordnungswidrigkeiten- , Bußgeld- und Verkehrsstrafrecht.

Wir vertreten Sie im Rahmen des Anhörungs- oder Widerspruchsverfahrens gegen Verwarnungs- und Bußgeldbescheide bzw. im Rahmen der Verteidigung gegen den Vorwurf von Straftaten im Straßenverkehr.

 
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