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dot lightgrey Mietrecht

Wir beraten und vertreten Sie umfassend in wohnungs- und gewerbe-mietrechtlichen Angelegenheiten. Zu unserem Mandantenkreis zählen sowohl Mieter als auch Vermieter, so dass uns die unterschiedlichen Probleme aus beiden Blickwinkeln bekannt sind.

Nachfolgend einige Schwerpunkte unserer mietrechtlichen Tätigkeit:

• Prüfung und Gestaltung des Mietvertrages
• Aufnahme oder Entlassung des Partners aus dem Mietvertrag
• Mietzins- und Betriebskostenforderungen
• Anlage, Nachweis und Freigabe der Kaution
• Begründung oder Abwehr von Mieterhöhungen
• Mängel der Mietsache, Minderung und Schadensersatz
• Betriebskostenabrechnungen (Nebenkosten, Heizkosten)
• fristlose und fristgemäße Kündigung von Mietverhältnissen
• Beendigung des Mietverhältnisses durch Aufhebungsvereinbarung
• Rückgabe der Wohnung, Schönheitsreparaturen und Schadensersatz
• Räumung der Mietwohnung und vollstreckungsrechtliche Durchsetzung

Schon vor Beginn des eigentlichen Mietverhältnisses können die ersten Fragen auftreten wie zum Beispiel:

• Was ist eine Maklercourtage (Maklerprovision) wie hoch darf diese Mietprovision sein und wer muss diese bezahlen?
• Ist der Mietzins (die Miethöhe) angemessen oder liegt die Miete über der ortsüblichen Vergleichsmiete? Was ist ein Mietspiegel und wie berechne ich daraus die angemessene Miete für eine bestimmte Wohnung?
• Was ist Mietkauf und wann kommt dies in Frage?
• Wie hoch darf die Mietkaution sein, erfolgt die Leistung in Bar oder als Bankbürgschaft, wem gehört dieses Geld und was passiert nach dem Auszug mit der Kaution?
• Worin liegt der Unterschied zwischen Warmmiete und Kaltmiete und welche Kosten umfassen die so genannten Betriebskosten (Nebenkosten) und welche sich auf den Mieter umlegbar? Welche Fristen gelten für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung?
• Darf man das Kündigungsrecht im Mietvertrag ausschließen? Für wie lange ist dies möglich und gilt dies für Mieter und Vermieter?
• Was ist ein Übergabeprotokoll und welche Wirkungen entfaltet es? Was ist, wenn die Wohnung schon beim Einzug Mängel hat?

Und ist der Mietvertrag erst einmal unterzeichnet, so können auch während des Mietverhältnisses viele Fragen beim Mieter und Vermieter entstehen:

• Wann liegt eine Mangel im Wohnraum vor und ab wann und um wie viel kann der Mieter die Miete deshalb kürzen?
• Wie kann sich ein Vermieter wehren, wenn gar kein Mangel gegeben ist?
• Ist eine Mieterhöhung zulässig, oder gibt es eine Grenze? Wie oft und bis zu welcher Höhe kann der Vermieter eine Mieterhöhung verlangen?
• Der Mieter erhält eine hohe Nebenkostennachzahlung: ist diese formell und materiell richtig oder wurden nicht umlagefähige Kosten mit einbezogen? Kann der Vermieter aufgrund der hohen Nachzahlung die Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung verlangen? Und wenn ja bis zu welcher Höhe?
• Wartung, Instandhaltung, Reparatur: wie unterscheiden sich diese Begriffe und welche Kosten muss der Vermieter oder der Mieter tragen?
• Darf meine Freundin zu mir einfach in die Wohnung einziehen? Was ist mit meiner kranken Mutter? Oder darf sich der Mieter jede Art von Haustür anschaffen? Muss der Vermieter dies dulden?
• Darf der Mieter untervermieten oder ist er nur mit Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung berechtigt?

Kommt es zur Kündigung, egal ob durch den Vermieter oder den Mieter, kann es zu weiteren Fragen und Problemen kommen:

• Der Mieter zahlt nicht, kann der Vermieter kündigen? Der Mieter macht ein Zurückbehaltungsrecht an einem Teil der monatlichen Miete geltend wegen angeblicher Mängel; zu Recht?
• Wie muss eine Kündigung aussehen, muss diese schriftlich erfolgen, muss ich den Mieter zuvor abmahnen?
• Welche Kündigungsgründe gibt es und was ist der so genannte Eigenbedarf?
• Der Vermieter behebt den Mangel trotz Aufforderung nicht, was kann der Mieter tun?
• Welche Kündigungsfristen gelten für den Vermieter und den Mieter?
• Nach der Kündigung zieht der Mieter aus der Wohnung aus, doch die Kaution behält der ehemalige Vermieter ein; zu Recht? Muss ich auf Rückzahlung der Mietkaution klagen?
• Der gekündigte Mieter weigert sich auszuziehen, muss ich Räumungsklage erheben? Kann ich die Kaution einbehalten wenn sich nach dem Auszug Mängel zeigen?
• Der Auszugstermin steht unmittelbar bevor; was gilt es bei einer Wohnungsübergabe (Wohnungsrückgabe) zu beachten?

 
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