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dot lightgrey Erbrecht

Erben ist menschlich. Aber es hat etwas mit dem Tod zu tun, über den nicht gerne gesprochen wird. Obwohl er jeden von uns trifft. Dieses Verdrängen schafft Probleme, entzweit Familien. Wer sicher gehen will, dass sein letzter Wille erfüllt wird und es bei den Angehörigen nicht zum Streit kommt, sollte sein Testament mit fachkundiger Hilfe aufsetzen.

Ist kein Testament oder kein Erbvertrag vorhanden, richtet sich die Erbfolge nach dem Bürgerlichen Recht (BGB). Das Vermögen des Erblassers geht als Ganzes auf den oder die Erben über. Erben mehrere, so entsteht eine Erbengemeinschaft. Jedes Mitglied der Erbengemeinschaft kann nun jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen. Und damit ist bereits die Grundlage für Erbstreitigkeiten gelegt.

Gesetzliche Erbfolge? - Häufig eine Katastrophe!

Wer seine Nachfolge nicht regelt, der bestraft die künftigen Erben. Ohne Vorsorge geschieht folgendes: hohe Erbschaftsteuer, zerstrittene Erbengemeinschaften, Teilungsversteigerungen, Prozess.

Katastrophen, die vermieden werden können!

Das Erbrecht und Erbschaftssteuerrecht bietet zahlreiche Chancen. Sie müssen nur genutzt werden. Sorgen Sie vor. Bewahren Sie Ihre Erben vor der Erbengemeinschaft. Nur wer sich rechtzeitig kümmert, kann sicher sein, dass sein Nachlass in die richtigen Hände gelangt.

Lassen Sie sich von uns über die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten unverbindlich beraten.

In den nächsten Jahren werden in der Bundesrepublik Deutschland über 1.000.000.000.000,-- € vererbt werden. Diese enorme Vermögensmasse sollte möglichst ungeschmälert von Erbschafts- oder Schenkungssteuer an die richtigen Empfänger gelangen. Vermögensübergänge müssen sinnvoll geplant werden durch Testamente, Erbverträge, Schenkungen etc.

Nach dem Erbfall müssen die Erb- und sonstigen Ansprüche erkannt, berechnet und durchgesetzt werden. Hier gibt es eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, durch deren falsche Anwendung Vermögen gemindert wird.

Erbauseinandersetzungen werden oft mit großer Verbissenheit geführt und enden auch nach einem gerichtlichen Streit nicht im Frieden.

„Einem ehrlichen Manne, der es sich in der Welt hat
sauer werden lassen, ist die Vorstellung des Grabes
nicht so marternd als die Vorstellung eines lachenden Erben.

(G.E. Lessing)

Wenn Sie zu denen gehören möchten, die ihre Nachfolge nicht dem Zufall überlassen, dann sprechen Sie mit uns darüber!

 
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